Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten („Feierzettel“) auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
Die Erlaubnis muss in doppelter Ausführung mitgebracht werden. Ein Exemplar muss am Einlass bzw. Abendkasse abgegeben werden.
Das zweite muss während der gesamten Dauer des Events vom Jugendlichen mitgeführt werden um bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen!
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten (eines Elternteils) vorzulegen. Es wird keine Ausnahmen geben bei nicht Einhaltung dieser Bestimmungen!